Allgemeine Geschäftsbedinungen und Widerrufsrecht
Mit dem Kauf einer Eintrittskarte werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Förderverein Musikverein Eberhardzell e.V. akzeptiert. Auf Wunsch senden wir Ihnen die AGB auch gerne per Email zu.
- Allgemeine Bestimmungen
- Durch den Erwerb einer Eintrittskarte kommen Vertragsbeziehungen zwischen dem Erwerber bzw. Inhaber der Eintrittskarte und des Förderverein Musikverein Eberhardzell e.V. zustande. Alle Ansprüche, welche den Vertrag über den Veranstaltungsbesuch betreffen, etwa die Art und Weise der Durchführung einer Veranstaltung, die Preisgestaltung oder eine mögliche Absage, sind an den Förderverein Musikverein Eberhardzell e.V. zu richten.
- Übersendet der Förderverein Musikverein Eberhardzell e.V. dem Käufer Eintrittskarten, so trägt der Käufer das Versandrisiko. Der Förderverein Musikverein Eberhardzell e.V. ist weder in diesem Fall noch, wenn der Karteninhaber eine Eintrittskarte verliert, verpflichtet, Ersatz zu leisten.
- Schadensersatzansprüche wegen Sachschäden sowie Ansprüche wegen Verletzung vertraglicher Verpflichtungen sind ausgeschlossen, sofern der Förderverein Musikverein Eberhardzell e.V. nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Der Förderverein Musikverein Eberhardzell e.V. übernimmt keine Haftung für mitgeführte Gegenstände.
- Bei einem Ausfall der Vorstellung kann der Kartenerwerber bis 14 Tage nach dem Vorstellungsausfall die Rückzahlung des Eintrittsgeldes verlangen
- Vorverkauf
- Beim Kauf von Eintrittskarten können Reklamationen nach abgeschlossenem Kaufgeschäft nicht mehr angenommen werden; insbesondere ist eine Rückgabe wegen Irrtums über Inhalt oder Tag der Vorstellung ausgeschlossen.
- Bei Kartenverfall ist Ersatzleistung ausgeschlossen.
- Kartenbestellungen
- Für den Fall der ausdrücklichen verbindlichen Bestellung kommt bereits ein verbindlicher Kaufvertrag über die Eintrittskarten zustande. Spätestens mit Bezahlung kommt ein ebenfalls verbindlicher Kaufvertrag über die Eintrittskarten zustande.
- Der Kaufpreis ist spätestens 14 Tage nach Eingang der Bestellung fällig (Zahlungseingang beim Förderverein Musikverein Eberhardzell e.V.). Geht der Kaufpreis nicht innerhalb dieser Frist beim Veranstalter ein, gilt das Vertragsverhältnis als nicht zustande gekommen.
- Kartenbestellungen (Kartenvorverkauf) sind bis einschließlich 11.08.2019 möglich. Die Überweisung des Kaufpreises muss bis spätestens 21.08.2019 (Zahlungseingang beim Förderverein Musikverein Eberhardzell e.V.) erfolgt sein.
- Der Kartenkauf am Tag der Veranstaltung ist nur an der Abendkasse (ab einer Stunde vor Veranstaltungsbeginn) möglich. Eine bereits erworbene, bestellte Eintrittskarte kann nicht zurückgegeben werden.
- Eintrittspreise
- Im Vorverkauf: 18,- € zzgl. einer einmaligen Bearbeitungsgebühr inkl. Versandkosten von 1,50 € je Bestellung.
- An der Abendkasse: 20,- €
- Einlass
- Einlass ist ab 19:00 Uhr, Umlachtalhalle, Schulstr. 8, 88436 Eberhardzell.
- Kein Einlass unter 16 Jahren, auch nicht in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.
- Ab 16 Jahre bis Vollendung des 18. Lebensjahr ist der Einlass nur mit PartyPass. Der PartyPass wird an der Eingangskontrolle einbehalten. Die Veranstaltung ist bis spätestens 0:00 Uhr zu verlassen.
- Bei den Eintrittskarten handelt es sich um sog. One-Way-Tickets. Beim Verlassen der Veranstaltung verfällt der Eintritt. Bei Rückkehr – sofern der Einlass noch möglich ist – ist erneut der Eintrittspreis fällig.
- Den Anordnungen des Abendpersonals ist hierbei Folge zu leisten.
- Bild- und Tonaufnahmen
- Das Fotografieren sowie Herstellen von Bild und Tonaufnahmen jeglicher Art in den Veranstaltungsräumen des Förderverein Musikverein Eberhardzell e.V. ist grundsätzlich untersagt. Zuwiderhandlungen können zivilrechtlich und strafrechtlich verfolgt werden. Tonbandgeräte, Film, Foto oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden. Aufnahmen jeglicher Form sind untersagt.
- Für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung Bild und/oder Tonaufnahmen durch dazu berechtigte Personen gemacht werden, erklären sich die Konzertbesucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell im Bild und/oder Wort aufgenommen werden und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht werden dürfen.
- Datenschutz
- Der Förderverein Musikverein Eberhardzell e.V. bearbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten (beispielsweise Name, Adresse, E-Mail, etc.) werden durch den Förderverein Musikverein Eberhardzell e.V. in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt.
- Im Übrigen gibt der Förderverein Musikverein Eberhardzell e.V. die Daten des Nutzers nicht an Dritte weiter.
- Diese Einwilligung ist freiwillig und kann von dem Kunden jederzeit ohne Angaben von Gründen widerrufen werden.
- Die Datenschutzerklärung des Fördervereins finden sie hier: Datenschutzerklärung
- Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand / Salvatorische Klausel
- Es gilt deutsches Recht.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen dem Förderverein Musikverein Eberhardzell e.V. und dem Kunden aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Eberhardzell.
- Soweit einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung. Bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen Bestimmung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Förderverein Musikverein Eberhardzell e.V. regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen Konzertbesuchern und Förderverein Musikverein Eberhardzell e.V. (Veranstalter).
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Die Eintrittspreise betragen: