Hygienekonzept
für die Generalversammlung des Förderverein Musikverein Eberhardzell e. V. und des Musikverein Eberhardzell e. V. am 25.09.2021 im Musikerheim
Zutritt
- Laut Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gilt bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen die Maskenpflicht (OP-Mundschutz oder FFP2-Maske). Der Mindestabstand von 1.5 Metern sollte eingehalten werden.
- Nicht-immunisierte Besucherinnen und Besucher werden gebeten, einen negativen Antigen- oder PCR-Testnachweis vorzulegen.
Hygiene
- Körperkontakt, z. B. Händeschütteln oder Umarmungen, sind zu unterlassen.
- Desinfektionsmittel steht am Eingang bereit.
- Es findet eine regelmäßige Reinigung aller Kontaktflächen (Lichtschalter, Fenstergriffe, Türklinken) statt.
- Der Veranstaltungsraum wird regelmäßig gelüftet.
- Jeder Teilnehmer bringt für die Wahlen einen eigenen Kugelschreiber mit.
- Jeder Teilnehmer bekommt einen festen Sitzplatz zugewiesen.
Dokumentation
- Alle Anwesenden müssen sich in die Anwesenheitsliste (mit Adresse) eintragen.
Ausschluss wegen Erkrankung oder Symptomen
- Bei einem positiven Coronatest ist eine Teilnahme an der Generalversammlung ausgeschlossen.
- Nur symptomfreie Personen dürfen an der Generalversammlung teilnehmen. Wer Symptome akuter Atemwegserkrankungen wie Husten, Fieber, Muskelschmerzen, Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns, Durchfall oder Übelkeit bei sich selbst oder einer Person, die mit ihm in einem Haushalt lebt, feststellt, bleibt zu Hause und wendet sich an seinen Hausarzt.
- Ausgeschlossen sind auch Personen, die einer Absonderungspflicht im Zusammenhang mit dem Coronavirus unterliegen.
Eberhardzell, 18.09.2021
Judith Nothelfer Simone Reich
1. Vorsitzende Förderverein MV Eberhardzell e. V. 1. Vorsitzende MV Eberhardzell e. V.